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Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG:

BSG Medizin Dessau e.V.
Auenweg 38
06847 Dessau-Roßlau


Vertreten durch:

 Sipan Khalil   Vorsitzender    Mitgliederversammlung (MGV) 19. Februar 2026  
 Huner Khalil   stellv. Vorsitzender    Mitgliederversammlung (MGV) 19. Februar 2026  
 Gandy Ahmed   Schatzmeister    Mitgliederversammlung (MGV) 19. Februar 2026  

 


Kontakt:
Telefon: +49 (0) 340 501 1177
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Stendal
Registernummer: VR 2657

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Fotos

Wir nutzen Fotos der Firma 123RF GmbH (kzenon, thoermer, luckybusiness, andreyfire, guruxox) und private Aufnahmen.


Quelle: https://www.e-recht24.de

News

Bey-bey 10er- und 20er-Karten

Wichtige Änderung ab 01.04.2026

Die Ausgabe von 10er und 20er Karten ist nur noch bis zum 27.03.2026 möglich. Wenn du noch eine Karte benötigst, melde dich rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail beim Verein.

Telefon:    0340 5011177
E-Mail    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!                                             

Ab dem 01.04.2026 entfällt dieses Angebot. Die Teilnahme an unseren Sportkursen ist dann ausschließlich im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft möglich.

Werde Teil unserer Gemeinschaft - wir freuen uns auf dich!

 


 

Mitgliederversammlung (MGV) 19. Februar 2026

Neuer Vorstand gewählt - Änderung bei der Erreichbarkeit

Auf der letzten MGV am 19.02.2026 wurde ein neuer Vorstand gewählt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzender   Sipan Khalil
stellv. Vorsitzender   Huner Khalil
Schatzmeister   Gandy Ahmed

Die bisherige Festnetznummer des Vereins wird zum 01. April 2026 abgeschaltet und ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erreichbar. 

Bitte nutzt künftig für Anfragen die bekannte E-Mail-Adresse des Vereins.

Der neue Vorstand bedankt sich für das Vertrauen und freut sich

auf die kommende Amtszeit.

 


 

Hallenbelegungsplan:

Hallenbelegungsplan A4 Hochformat

 


 

 

Gesetzliche Grundlagen - Vereinsmitgliedschaft

 

Hinweise zur Mitgliedschaft und Beitragspflicht bei Kündigung im laufenden Jahr

Liebe Vereinsmitglieder,

einige von euch haben im Laufe des Jahres ihre Mitgliedschaft bei uns gekündigt – was wir sehr bedauern. Wir danken euch für eure bisherige Verbundenheit mit dem Verein und wünschen euch für die Zukunft alles Gute.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass laut unserer Vereinssatzung (§ 4 „Mitgliedschaft“) eine Kündigung nur zum Ende des Kalenderjahres möglich ist. Eine außerordentliche Kündigung zum 30.06.2026 ist satzungsgemäß nicht vorgesehen. Die vollständige Satzung könnt ihr auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Verein“ > „Mitgliedschaft“ einsehen.

Das bedeutet:

Auch bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung bleibt die Mitgliedschaft – und damit auch die Beitragspflicht – bis zum 31.12.2026 bestehen.

Wir bitten euch daher, den fälligen Beitrag ordnungsgemäß zu entrichten und nicht zurückzubuchen.

Alle Mitglieder, die ihre Kündigung bei uns eingereicht haben, erhalten bis spätestens Dezember 2026 eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem offiziellen Beendigungsdatum der Mitgliedschaft.

Bei Fragen oder Problemen zögert bitte nicht, uns zu kontaktieren – es gibt nichts, was man nicht gemeinsam klären kann.

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Fairness!

Mit sportlichen Grüßen

Euer Vorstand


 

Hinweise zur rechtlichen Grundlage für die rückwirkende Beitragsabrechnung

Um mögliche Missverständnisse auszuräumen, möchten wir euch darüber informieren, dass die rückwirkende Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen rechtlich zulässig ist.

Gemäß §§ 38, 39 und 40 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie unserer Vereinssatzung besteht die Mitgliedschaft – und damit auch die Beitragspflicht – bis zum satzungsgemäßen Austrittsdatum fort.

Das bedeutet: Auch bei verspäteten Einzug oder nachträglicher Abbuchung bleibt der Anspruch des Vereins auf Beitragszahlung bestehen.

Diese Regelung ist allgemein gültig für eingetragene Vereine und stellt sicher, dass der Verein seine Aufgaben im Sinne aller Mitglieder verlässlich erfüllen kann.


 

Verjährungsfrist für rückständige Mitgliedsbeiträge

Zur Information: Offene Mitgliedsbeiträge unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB, die drei Jahre beträgt.

Das bedeutet: Der Verein kann rückständige Beiträge grundsätzlich bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Beitrag fällig war.

Diese Regelung ist gesetzlich festgelegt und gilt auch für Mitgliedsbeiträge in eingetragenen Vereinen.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten zu eurer Beitragssituation wendet euch gerne direkt an uns – wir finden gemeinsam eine Lösung.  

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